Vorraussetzung für die kostenfreien Vermittlung ist der Vermittlungsgutschein, welchen Sie von Ihrem Sachbearbeiter nach 8 Wochen Arbeitslosigkeit von Ihrer Arbeitsagentur oder ARGE erhalten. > Information
- mindestens 8 Wochen Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten ! - Anspruch auf Arbeitslosengeld I - die Geltungsdauer des Gutscheins beträgt 3 Monate (auch über das Ende des Arbeitslosengeldes I hinaus) - Bezieher von Arbeitslosengeld II können einen Vermittlungsgutschein beantragen ! Notfalls mit diesem Antrag >Antrag VGS [9 KB]
Voraussetzungen für die Abrechnung
- Vermittlung in eine sozial. Beschäftigung mit mindestens 15 Std a Woche - muss im Inland liegen - Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses: 3 Monate - Der VGS muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Arbeitgeber gültig sein. - Zwischen Vermittler und Bewerber besteht ein schriftlicher Vertrag. - Keine Vergütung, wenn der Arbeitslose beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren bereits mehr als 3 Monate tätig war - Der Vermittler darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen - Die Vermittlung wird gestundet in 2 Raten gezahlt - 1.Rate 1000 €(inkl. Steuern) und erst nach 6 wöchiger Beschäftigungsdauer. - 2.Rate 1000 € (inkl. Steuern) und erst nach 6 monatiger Beschäftigungsdauer. - Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung nur verpflichtet, wenn durch die Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. - Die Auszahlung wird durch den Vermittler bei der Arbeitsagentur beantragt. - Der Vermittler muss als “Arbeitsvermittlung” gewerblich angemeldet sein. !