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VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
 

Vorraussetzung für die kostenfreien Vermittlung ist der Vermittlungsgutschein, welchen Sie von Ihrem Sachbearbeiter nach 8 Wochen Arbeitslosigkeit von Ihrer Arbeitsagentur oder ARGE erhalten. > Information

- mindestens 8 Wochen Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten !
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- die Geltungsdauer des Gutscheins beträgt 3 Monate
(auch über das Ende des Arbeitslosengeldes I hinaus)
- Bezieher von Arbeitslosengeld II können einen Vermittlungsgutschein beantragen !
Notfalls mit diesem Antrag >Antrag VGS [9 KB]

Voraussetzungen für die Abrechnung

- Vermittlung in eine sozial. Beschäftigung mit mindestens 15 Std a Woche
- muss im Inland liegen
- Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses: 3 Monate
- Der VGS muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Arbeitgeber gültig sein.
- Zwischen Vermittler und Bewerber besteht ein schriftlicher Vertrag.
- Keine Vergütung, wenn der Arbeitslose beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren bereits mehr als 3 Monate tätig war
- Der Vermittler darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen
- Die Vermittlung wird gestundet in 2 Raten gezahlt
- 1.Rate 1000 €(inkl. Steuern) und erst nach 6 wöchiger Beschäftigungsdauer.
- 2.Rate 1000 € (inkl. Steuern) und erst nach 6 monatiger Beschäftigungsdauer.
- Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung nur verpflichtet, wenn durch die Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
- Die Auszahlung wird durch den Vermittler bei der Arbeitsagentur beantragt.
- Der Vermittler muss als “Arbeitsvermittlung” gewerblich angemeldet sein. !